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Hausordnung

1. GELTUNGSBEREICH, DATENSCHUTZ

1.1 Veranstalterin der Landesgartenschau Furth im Wald 2025 (nachfolgend „LGS“) und Hausherrin im Sinne dieser Hausordnung ist die Furth im Wald 2025 gGmbH (nachfolgend „LGS Furth 2025“). Sie ist Vertragspartnerin und Verwenderin dieser Haus- und Besucherordnung und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Hausordnung & AGBs“).

1.2 Diese Hausordnung & AGBs, welche gut sichtbar ausgehängt und auf der Website www.furth2025.de veröffentlicht sind, gelten für alle Personen, die sich auf dem Gelände der LGS aufhalten. Hausordnung & AGBs gelten zudem für den Verkauf von Eintrittskarten zum Besuch der LGS sowie für alle sonstigen Leistungen der LGS Furth 2025 gegenüber ihren Besucher*innen. Sie werden durch den Erwerb in unseren Verkaufsstellen anerkannt. Im Falle des Erwerbs einer Eintrittskarte über den Onlineshop der LGS werden diese Hausordnung & AGBs durch deren Bestätigung im Rahmen des Online-Verkaufsprozesses anerkannt; in diesem Fall gelten die Hausordnung & AGBs auch für sämtliche Leistungen der LGS Furth 2025 im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Eintrittskarten (im folgenden „Online-Tickets“) und sonstigen von der LGS Furth 2025 angebotenen Leistungen und Artikeln, sofern sie über den Webshop der LGS unter „https://www.etix.com/ticket/v/34728?cobrand=LGSFurth“ gebucht werden (im folgenden „Online-Buchungen“; s. hierzu 4.). Die Hausordnung & AGBs werden jedenfalls mit der Verwendung der Eintrittskarte sowie dem sonstigen Betreten/Befahren des LGS-Geländes (s. 1.3) anerkannt.

1.3 Die Hausordnung & AGBs gelten für das Gesamtgelände der Landesgartenschau, inklusive der nicht eingezäunten Bereiche (Bier-Gärten auf dem Späth-Bräu Gelände, floristische Ausstellung am Stadtplatz; nachfolgend insgesamt „LGS-Gelände“).

1.4 Diese Hausordnung & AGBs sowie die Datenschutzerklärung/-hinweise der LGS Furth 2025 gelten ausschließlich. Gegenüber Unternehmern gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass die LGS Furth 2025 nochmals auf sie hinweisen müsste. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben; dies gilt auch dann, wenn LGS Furth 2025 in Kenntnis entgegenstehender, abweichender oder ergänzender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Unternehmers Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.5 Soweit bei der Buchung von Eintrittskarten oder beim Besuch des LGS-Geländes personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, gilt hierfür die Datenschutzerklärung der LGS Furth 2025, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: https://furth2025.de/datenschutz/

2. SONDERVERANSTALTUNGEN UND AUSSTELLUNGSBEITRÄGE DRITTER

2.1 Die Durchführung von als solchen erkennbaren selbstständigen Sonderveranstaltungen durch Dritte auf dem LGS-Gelände (z.B. Konzerte) sowie von Veranstaltungen innerhalb der Ausstellungsbeiträge Dritter (z.B. Beiträge der Ministerien, Beiträge von Vereinen und Verbänden) auf dem LGS-Gelände erfolgt durch und in alleiniger Verantwortung der Sonderveranstalter*in bzw. der Aussteller gemäß deren jeweiligen Bedingungen. Vertragliche Beziehungen von Besucher*innen dieser Veranstaltungen zur LGS Furth 2025 oder (auch sonstige) Ansprüche gegen diese entstehen durch Besuch und Teilnahme von bzw. an diesen Veranstaltungen nicht.

2.2 Tickets für Veranstaltungen des Further Drachens „Der Mythos lebt“ sind an der Tageskasse der Drachenhöhle und über den Webshop der Touristinfo der Stadt Furth im Wald https://etix.com/ticket/v/36011/parkarena-furth-im-waldperformance_id=80513898&country=DE&language=de erhältlich. 

Der Verkauf der Tickets erfolgt ausschließlich im Namen der Stadt Furth im Wald. Veranstaltungen des Further Drachens erfolgen durch und in alleiniger Verantwortung der Stadt Furth im Wald gemäß deren Bedingungen. Vertragliche Beziehungen von Besucher*innen dieser Veranstaltungen zur Furth im Wald 2025 gGmbH oder (auch sonstige) Ansprüche gegen diese entstehen durch Besuch und Teilnahme dieser Veranstaltungen des Further Drachens nicht. ES GIBT KEIN KOMBITICKET UND KEINE VERGÜNSTIGUNG.

3. EINTRITTSKARTEN, EINTRITTS- UND ZUGANGSBERECHTIGUNGEN

3.1 Ein- und Zutrittsberechtigung

Berechtigt zum Zugang auf das LGS-Gelände sind nur Personen, die im Besitz einer gültigen Eintrittskarte (Tages- oder Dauerkarte) sind. Eintrittskarten können an den Tageskassen am LGS-Gelände sowie als Online-Tickets über den Webshop der LGS (vgl. nachstehend 4) erworben werden. Eintrittskarten sind während des Besuches des LGS-Geländes mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren benötigen keine eigene Eintrittskarte (s. nachstehend 3.5). Es gelten die nachstehenden Preise; alle Preise sind Brutto-Preise incl. Umsatzsteuer. Beschäftigte der LGS sowie der sich auf dem LGS-Gelände befindlichen Betriebe und Aussteller sind berechtigt, das LGS-Gelände im Rahmen der An- und Abreise zu ihrem Arbeitsplatz zu betreten, sofern sie im Besitz eines gültigen Dienst-, Aussteller- oder Arbeitsausweises sind; diese Hausordnung & AGBs gelten für sie entsprechend, insbesondere sind die Verhaltensregeln einzuhalten.

3.2 Tageskarten

Tageskarten berechtigen zum Besuch des LGS-Geländes an einem beliebigen Kalendertag nach Wahl des/r Karteninhaber*in im Veranstaltungszeitraum (= Dauer der LGS, s. unten 6) zu den offiziellen Öffnungszeiten (s. unten 6). Sie verlieren mit Zutritt zum LGS-Gelände und Entwertung ihre Gültigkeit für einen erneuten Eintritt und sind nach erfolgtem Eintritt nicht übertragbar. Ein Wiedereintritt kann nur mit Tagesstempel oder Einlassbändchen (erhältlich beim Aufsichts- oder Einlasspersonal) erfolgen. Sie berechtigen nicht zum Eintritt zu vergütungspflichtigen Sonderveranstaltungen oder Betriebsräumen. Tageskarten für Erwachsene können vorab im Webshop oder in der Tourist-Info Furth im Wald erworben werden. Alle weiteren Kategorien der Tageskarte können ab Beginn der LGS an den Tageskassen erworben werden.

Preise Tageskarten:

Tageskarte Erwachsene

19,00 €

Kinder & Jugendliche (bis 17 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen)

Eintritt frei

Tageskarte Kinder & Jugendliche (12 bis 17 Jahre ohne Begleitung)

6,00 €

Tageskarte Bayerische Ehrenamtskarte / Personen ab 65 Jahren

17,00 €

Tageskarte GUTI-Gästekarte

18,00 €

Tageskarte Ermäßigte (s. unten 3.7)

14,00 €

Tageskarten GUTI-Gästekarte sowie Tageskarten Bayerische Ehrenamtskarte sind ausschließlich an den Tageskassen der LGS erhältlich. Mitglieder der Obst- und Gartenbauvereine können ihre Tageskarten zu Sonderkonditionen online über den Bestell-Link des Bayerischen Landesverbandes für Gartenbau und Landespflege e.V. (OGV) beziehen. Die Tageskarten für OGV-Mitglieder sind nicht an den Kassen der LGS, sondern ausschließlich online erhältlich.

Tageskarten für Gruppen

Gruppen ab 20 Personen erhalten einen vergünstigten Eintrittspreis pro Person in ihrer Gruppe. Bei größeren Gruppen ab 101 Personen gelten die Konditionen für Großabnehmer (s. nachstehend 4.11).

Preise Tageskarten für Gruppen:

Erwachsene ab 20 Personen

18,50 € (pro Person)

Pro Reisegruppe eine Reiseleitung und eine Fahrkraft

Eintritt frei

Die Gruppenkarten berechtigen die Gruppe, das LGS-Gelände geschlossen zu betreten. Der Wiedereintritt ist einzeln nur mit Tagesstempel/Einlassbändchen o.ä. möglich. Reiseleitung/Fahrkräfte, die eine kostenfreien Eintritt in Anspruch nehmen wollen, haben entsprechende Nachweise ihres Reise- bzw. Busunternehmens vorzulegen.

 

Tageskarten für Schüler*innen im Klassenverband sowie Kinder- und Jugendgruppen

Für Schüler-, Kinder- und Jugendgruppen, die am Programm „Schule im Grünen“ teilnehmen, Schüler*innen im Klassenverband sowie sonstige Kinder- und Jugendgruppen von 10 bis 35 Personen gelten vergünstigte Konditionen. Berechtigt sind Schulklassen aller Schularten, Kindergarten- und Kitagruppen, Vorschul-Gruppen, Kinder- und Jugendgruppen, Vereinsausflüge, Kinder- und Jugend-Reisegruppen. Bis zu 2 Begleitpersonen pro Gruppe haben freien Eintritt. Zusätzliche (erwachsene) Begleitpersonen, z.B. Eltern, zahlen den regulären Tageskartenpreis.

Preise Tageskarten für Schüler*innen im Klassenverband sowie Kinder- und Jugendgruppen (auch „Schule im Grünen“):

Kinder und Jugendliche (von 6 bis einschließlich 17 Jahre)

4,00 € (pro Person)

Kinder (von 0 bis 5 Jahre)

Eintritt frei

Bis zu zwei Begleitpersonen (pro Gruppe)

Eintritt frei

 

3.3 Dauerkarten

Dauerkarten berechtigen zum Besuch des LGS-Geländes während des gesamten Veranstaltungszeitraums zu den offiziellen Öffnungszeiten (s. unten 6). Dauerkarten berechtigen ausschließlich den/die Karteninhaber*in zum Eintritt. Hierzu wird die Dauerkarte mit Vor- u. Nachnamen, Geburtsdatum und Lichtbild des/der Karteninhaber*in personalisiert. Dauerkarten sind nicht übertragbar. Nur vollständig und nach dem System der LGS personalisierte Dauerkarten können von Einlasspersonal akzeptiert werden.

Preise Dauerkarten:

Erwachsene

Vorverkauf (bis 21.05.2025): 80,00 €

regulär: 90,00 €

Kinder & Jugendliche (12 bis 17 Jahre ohne Begleitung eines Erwachsenen)

25,00 €

Ermäßigte (s. unten 3.7)

Vorverkauf (bis 21.05.2025): 70,00 €

regulär: 80,00 €

3.4 Gutscheine für Dauerkarten berechtigen nicht zum Betreten des LGS-Geländes, sie müssen rechtzeitig vor dem ersten Besuch in personalisierte und gültige Dauerkarten eingetauscht werden.

3.5 Kinder bis einschließlich 11 Jahren (Stichtag ist bei Tageskarten der Eintrittstag, bei Dauerkarten der 22.05.2025) haben freien Eintritt in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson. Ein Eintritt von Kindern unter 12 Jahren ohne Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson ist nicht möglich.  

3.6 Der Familienbonus ist ein Angebot für Familien und berechtigt Kinder und Jugendliche von 0 bis 17 Jahren nur in Begleitung einer volljährigen aufsichtsberechtigten Person mit gültiger und bezahlter Eintrittskarte zu kostenlosem Eintritt. Eine volljährige aufsichtsberechtigte Person darf max. vier Kinder und Jugendliche im Rahmen dieser Regelung kostenlos mitnehmen. Sofern eigene Kinder und Jugendliche mitgenommen werden, gilt diese Beschränkung nicht.

3.7 Einen ermäßigten Eintrittspreis erhalten (sog. „Tageskarte Ermäßigte“ bzw. „Dauerkarte Ermäßigte“):

  • Menschen mit einem nachgewiesenen Behinderungsgrad ab GdB 50. Bei Merkzeichen B, H, aG und BI im Ausweis hat eine Begleitperson freien Eintritt.
  • Schüler*innen, Auszubildende, Student*innen und Freiwilligendienstleistende (FSJ/FÖJ/BFD) ab dem 18. Lebensjahr.
  • Personen, die Arbeitslosengeld I oder II, Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen sowie Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG.

Für den Erwerb einer ermäßigten Dauerkarte müssen die vorgenannten Voraussetzungen zum Stichtag 22.05.2025 erfüllt sein. Für die Nutzung einer ermäßigten Tageskarte müssen die vorgenannten Voraussetzungen am Eintrittstag (= Tag des Gartenschaubesuchs) erfüllt sein.

Der Zutritt zum und der Aufenthalt auf dem LGS-Gelände mit ermäßigten Tickets erfordert das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen. Die entsprechenden Nachweise (z.B. gültiger Schwerbehindertenausweis, Schülerausweis, Studentenausweis) sind beim Eintritt auf das LGS-Gelände mitzuführen und auf Aufforderung des Einlasspersonals oder sonstiger Aufsichtspersonen (auch nach erfolgtem Eintritt bis zum Verlassen des LGS-Geländes) vorzuzeigen. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, kann der Zutritt zum LGS-Gelände verweigert werden bzw. kann die LGS Furth 2025 nach billigem Ermessen die Zahlung des Differenzbetrags zum Normalpreis verlangen bzw. das Ticket ohne Erstattung oder Ersatz einziehen und die Zutrittserlaubnis verwehren bzw. widerrufen.

3.8 Die Zahlung der Eintrittskarten an den Tageskassen am LGS-Gelände erfolgt bar, per inländischer EC-Karte oder Kreditkarte. Für den Erwerb der Eintrittskarten über den Webshop gelten die Regelungen nachstehend unter 4.

3.9 Datumsgebundene Eintrittskarten (z.B. für den Eröffnungstag) sind ausschließlich für den Besuch am gebuchten Termin gültig. Das Datum kann nicht geändert werden und die Karten sind nicht erstattbar.

3.10 Es besteht kein Anspruch auf Umtausch, Rücknahme oder sonstige Erstattung erworbener Eintrittskarten. Es besteht zudem kein Rückerstattungsanspruch im Falle des Ausfalls einzelner Veranstaltungen im Rahmen der Landesgartenschau, bei vollständiger Belegung vorhandener Plätze von Veranstaltungen oder bei Räumung des LGS-Geländes aufgrund höherer Gewalt. Es besteht des Weiteren kein Rückerstattungsanspruch bei Abbruch von Veranstaltungen oder der Räumung des LGS-Geländes aufgrund behördlicher Vorgaben, insbesondere nach dem Sicherheitskonzept der LGS Furth 2025.
Bei einer Verschiebung der LGS aufgrund höherer Gewalt (z.B. Seuchen, Kriege, Naturkatastrophen, Terroranschläge) und/oder aufgrund behördlicher Anordnung besteht kein Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Erstattung des Eintrittspreises.

3.11 Personen, denen für das LGS-Gelände berechtigterweise Hausverbot erteilt worden ist, haben keinen Anspruch auf Wertersatz für die jeweilige Eintrittskarte.

3.12 Rabatte und/oder Ermäßigungen sind grundsätzlich nicht miteinander kombinierbar.

3.13 Das LGS-Gelände steht den Besuchern im Rahmen der Zweckbestimmung einer Landesgartenschau und unter den jeweils aktuell geltenden Vorgaben des Sicherheitskonzepts zur Nutzung zur Verfügung. Die Tages- wie auch die Dauerkarten berechtigen zum Zugang zur Drachenhöhle der Stadt Furth im Wald an der Festwiese zu den dort angegebenen Öffnungszeiten; ausgenommen sind Zeiten der Vorstellungen des „Bewegten Drachens“; das Betreten der Drachenhöhle und des Geländes der Stadt Furth im Wald erfolgt auf eigene Gefahr; für etwaige Schäden im Zusammenhang mit dem Zugang und dem Betreten der Drachenhöhle und des Geländes der Stadt Furth im Wald haftet allein die Stadt.

3.14 Bei Missbrauch (z.B. bei Doppelnutzung einer Eintrittskarte durch zwei Personen) erfolgt der Einzug der entsprechenden Tages- oder Dauerkarte. Gleiches gilt für Eintrittskarten, die verfälscht oder in sonstiger Weise manipuliert sind; diese berechtigen nicht zum Eintritt und werden von der LGS Furth 2025 ersatz- und entschädigungslos eingezogen.

3.15 Das Verteilen von Druckerzeugnissen oder sonstigen Sachen, insbesondere zu Werbezwecken, sowie sonstige Werbemaßnahmen sind nicht gestattet.

3.16 Führungen

Die Teilnahme an Führungen auf dem LGS-Gelände setzt stets den Besitz einer gültigen Eintrittskarte für das LGS-Gelände voraus. Die nachfolgend für Führungen angegebenen Preise verstehen sich als zusätzliche Preise, welche zusätzlich zum Preis für die jeweilige Eintrittskarte zu entrichten sind.

Die Buchung einer Gästeführung ist bis 1 Woche vor dem Führungstermin über die Tourist-Info möglich. Eine Stornierung der Buchung ist bis 48 Stunden vor Beginn der Führung durch den/die Gästeführer*in oder den Gast möglich. Nach dieser Frist sind keine Stornierungen mehr möglich. Soweit die Kundin/der Kunde eine Gästeführung bucht, übermittelt die Tourist-Info zur Erfüllung des Vertrags Namen und Vorname an den/die jeweilige*n Gästeführer*in.

Gruppenführungen:

  • Landesgartenschau: Dauer: 60 Minuten, Preis: 70 € pro Gruppe (max. 25 Teilnehmer).
  • Kombi-Führung Stadt Furth im Wald und Landesgartenschau: Dauer: 120 Minuten, Preis: 120 € pro Gruppe (max. 25 Teilnehmer).

Offene Führungen:

  • Landesgartenschau: Jeden letzten Dienstag im Monat um 18 Uhr sowie jeden Samstag um 10:30 Uhr, jeweils 6 € pro Person.

4. ERWERB VON ONLINE-TICKETS ÜBER DEN WEBSHOP

4.1 Allgemeine Hinweise zum Online-Kauf

Der Webshop unter https://www.etix.com/ticket/v/34728?cobrand=LGSFurth wird im Auftrag der LGS Furth 2025 von etix.com event GmbH & Co. KG, Wasastraße 6, 01219 Dresden (nachfolgend „etix“) betrieben. etix handelt ausschließlich als gewerblicher Vermittler im Namen und auf Rechnung der LGS Furth 2025. Die AGB der etix sind unter https://hallo.etix.com/agb-datenschutz-faq/ einzusehen (nachfolgend „etix-AGB“). Sofern die Kundin/der Kunde Leistungen der etix in Anspruch nimmt, insbesondere das Portal und die Website der etix zum Ticketerwerb nutzt, gelten ergänzend die etix-AGB. Im Übrigen kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen der Kundin/dem Kunden und der LGS Furth 2025 zustande. Bei Widersprüchen haben im Verhältnis zwischen Kundin/Kunde und LGS Furth 2025 diese Hausordnung & AGB stets Vorrang vor den etix-AGB.

4.2 Datensicherheit

etix benutzt ein sicheres Verfahren bei der Online-Übertragung von Kundendaten im Rahmen des Bestellvorgangs (vgl. etix-AGB Ziff. 2). Bei Zahlungsvorgängen (Kreditkarte oder PayPal) werden die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten auf Anforderung an das Kreditinstitut bzw. das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Institut übermittelt. Sämtliche von Kundinnen und Kunden übermittelten Daten werden unter Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze verarbeitet. Sofern die Kundin/ der Kunde bei der Bestellung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten zu Kundenbetreuungszwecken genutzt und die Kundin/der Kunde über Angebote der LGS Furth 2025 per E-Mail informiert. Die Weitergabe der Kundendaten an Dritte durch die LGS Furth 2025 und etix ist ausgeschlossen.

4.3 Vertragsabschluss

Die Angaben auf der Internetseite www.furth2025.de, vor allem den Online-Shop betreffend, stellen keine Angebote zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe solcher Angebote durch den Kunden im Online-Shop.

Indem die Kundin/der Kunde eine Online-Buchung durch den dafür vorgesehenen Online-Befehl auslöst, gibt sie/er ein verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB auf Vertragsabschluss mit der LGS Furth 2025 auf Grundlage vorliegender Hausordnung&AGBs ab. Das Angebot gilt als von LGS Furth 2025 angenommen, wenn etix dem Angebot eine Bestellnummer zuordnet und die Bestellung bestätigt. Dadurch ist der Vertrag über den Ticketerwerb geschlossen.  

4.4 Kein Widerrufs- und Rücknahmerecht

Auch wenn LGS Furth 2025 Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht der Kundin/des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch etix bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Umtausch und Rückerstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

4.5 Eigentumsvorbehalt

Die Tickets bzw. die Ware bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der LGS Furth 2025.

4.6 Preise

Es gelten die im Internet unter www.furth2025.de/tickets/ veröffentlichten Brutto-Preise. Die Kundin/der Kunde prüft eigenverantwortlich, ob sie/er die persönlichen Voraussetzungen für angebotene Ermäßigungen erfüllt. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ermäßigung muss bei Tageskarten am Tag des Gartenschaubesuchs bestehen, bei Dauerkarten zum Stichtag 22.05.2025. Zuzüglich zum Ticketpreis kann LGS Furth 2025 der Kundin/dem Kunden im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder für Leistungen, die im Interesse der Kundin/des Kunden sind, eine angemessene Servicegebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) in Rechnung stellen.

4.7 Bezahlung

Online-Bestellungen können im Webshop der LGS Furth 2025 unmittelbar per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder per PayPal bezahlt werden. Kommt die Zahlung wegen nicht ausreichender Kontodeckung oder sonstigen Gründen nicht zustande, ist die Bestellung von Anfang an unwirksam.

4.8 Ticketauslieferung

Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Zugang der per E-Mail versandten Auftragsbestätigung sowie nach Zugang der Tickets, diese auf Richtigkeit der Anzahl und Preise, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und Ort zu überprüfen.

4.9 Versand und Eintrittsberechtigung

Bezahlte Dauerkarten zum Personalisieren durch die Kundin/den Kunden inkl. des Gutscheinheftes werden innerhalb Deutschlands per Post zugeschickt. Dafür wird eine Versandpauschale in Höhe von 6,90 EUR für Normalpost berechnet. Der Versand erfolgt auf Risiko der Kundin/des Kunden. Die Tickets werden unverzüglich nach Bezahlung an die Kundin/den Kunden versandt. LGS Furth 2025 bzw. deren Ticketanbieter behält sich vor, das Versandunternehmen nach freiem Ermessen auszuwählen.

Die Tageskarten werden per „Print@Home“ versendet. Direkt nach dem Kaufvorgang und Übersendung der Tickets kann die Kundin/der Kunde die Tickets ausdrucken. Per E-Mail wird eine Kaufbestätigung mit passwortgeschütztem Link zugesendet (ab einer Bestellmenge von über 100 wird keine E-Mail versendet, die Bestellung muss im B2B-Kundenbereich abgerufen abgewickelt werden). Die Tickets können am kundeneigenen Drucker ausgedruckt werden oder digital vorgezeigt werden. Die Kundin/der Kunde hat im auch die Möglichkeit, Eintrittskarten auf dem Postweg zu erhalten. Hierfür muss er die Versandart „Postweg“ wählen. Der Versand erfolgt dann auf dem Postweg (Versandkosten 3,90 €). Zur Einlasskontrolle werden die Tickets mittels Scanner elektronisch geprüft und nach einmaliger Erfassung entwertet. Folgende Nutzungsbedingungen sind zu beachten: Der Ausdruck muss auf weißem DIN-A4-Papier erfolgen. Durch unsachgemäße Faltung (im Strichcode), Verschmutzung, Beschädigung etc. verliert das Print@Home-Ticket seine Gültigkeit. Bei Verlust oder Vervielfältigung besteht kein Anspruch auf Einlass oder Ersatz.

Für missbräuchlich verwendete, gefälschte oder manipulierte Tickets wird keine Erstattung oder Ersatz gewährt. LGS Furth 2025 ist berechtigt, solche Tickets ggf. einzuziehen und zu sperren. Gleiches gilt für Tickets von Kunden, denen gegenüber zuvor wirksam ein Hausverbot ausgesprochen wurde. LGS Furth 2025 behält sich zudem die Geltendmachung weiterer rechtlicher Schritte, insbesondere von Strafanzeigen bzw. Strafanträgen vor.

4.10 Rückgabe

Umtausch oder Rückerstattung von Online-Tickets ist ausgeschlossen. Die Regelungen zum Widerruf und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen sind auf Grund § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB auf termingebundene Ticketverkäufe (Veranstaltungslaufzeit) nicht anwendbar.

4.11 Abweichende Vertragsmodalitäten für Großabnehmer:

Bei der Bestellung von Kommissionskarten im Bestell-Bereich für Großabnehmer, werden mit der Onlinebuchung die Konditionen für Großabnehmer anerkannt. Nach diesen Konditionen werden die tatsächlich eingelösten Karten nach entsprechender Großabnehmerrabattstaffel am Ende der Gartenschau in Rechnung gestellt. Zahlungsziel ist 14 Tage nach Rechnungsstellung.

Hotels, Busreiseunternehmen und sonstige interessierte Unternehmen können sich auf der Website der LGS Furth 2025 mit Angabe ihrer vollständigen Firmenanschrift inklusive Umsatzsteuer-ID anmelden und bekommen nach Prüfung durch die LGS Furth 2025 einen Link, über den sie Tageskarten für die LGS auf Kommission bestellen können.

Die Karten werden als Print@Home-Tickets bereitgestellt. Gegen Handling- und Versandgebühren werden auch Hardtickets per Post versandt.

Eintrittskarten werden bei Eintritt in das Landesgartenschaugelände durch digitales Scannen entwertet. Am Ende des Veranstaltungszeitraums der LGS wird im Ticketsystem geprüft, wie viele der insgesamt bestellten Tageskarten tatsächlich eingelöst wurden.

Die eingelösten Karten werden unter Beachtung der Rabattstaffel in Rechnung gestellt, sofern die Mindestmenge von 101 Karten erreicht wurde. Es gelten folgende Rabattstaffeln:

  • 101-500 eingelöste Karten = 17,00 Euro (brutto) pro Karte
  • 501-1000 eingelöste Karten = 16,50 Euro (brutto) pro Karte
  • Ab 1001 eingelöste Karten = 16,00 Euro (brutto) pro Karte

Liegt die Anzahl an eingelösten Karten unter 101 Stück, so wird der reguläre Tageskartenpreis Erwachsene von 19,00 Euro (brutto) pro Karte in Rechnung gestellt.

Ab einer geplanten Abnahmemenge von mehr als 1.001 Tickets wenden sich interessierte Unternehmen bitte direkt an Frau Stefanie Weiß (weiss@furth2025.de).

4.12 Sonderregelungen

Die Bestimmungen dieser Ziffer 4.12 gelten nur für Warenverkäufe, nicht für Ticketverkäufe (Die Regelungen zum Widerruf und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen sind auf Grund § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB auf termingebundene Ticketverkäufe nicht anwendbar.)

Schule im Grünen

Eine Buchung für eine Unterrichtseinheit der „Schule im Grünen“ kann über den Online-Buchungs-Kalender erfolgen (https://schule.furth2025.de/region/). Gebucht wird für eine Klasse oder eine Kinder- und Jugendgruppe. Es gelten die Preise und Eintrittsbedingungen unter 3.2. Kinder und Jugendliche, die eine Dauerkarte besitzen, sind von der Regelung ausgenommen. Die Dauerkarten müssen an der Kasse vorgezeigt werden. Eine Stornierung der Unterrichtseinheit muss spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. Die Kosten für bereits erworbene Tickets werden nicht zurückerstattet. Stornierungen sind online möglich. Soweit die Kundin/der Kunde eine Unterrichtseinheit bucht, übermittelt LGS Furth 2025 zur Erfüllung des Vertrags Namen und Vornamen an den/die jeweilige*n Kursleiter*in der Veranstaltung.

5. VERLUST VON EINTRITTSKARTEN

Im Falle des Verlustes einer Tageskarte oder einer datumsgebundenen Eintrittskarte besteht weder ein Anspruch auf eine Ersatzkarte noch auf sonstigen Ersatz.

Im Falle des Verlustes einer Dauerkarte ist dieser umgehend der LGS Furth 2025 zu melden. Eine Neuausstellung kann nach Prüfung der Berechtigung erfolgen. Voraussetzung ist, dass der/die Dauerkarteninhaber*in  den „Dauerkartenbogen“, aus dem er/sie die Eintrittskarte heraustrennt und personalisiert, aufbewahrt hat. Nur gegen Vorlage dieses „Dauerkartenbogens“ kann die LGS eine Ersatzkarte ausstellen.

6. ÖFFNUNGSZEITEN

Das LGS-Gelände ist im Veranstaltungszeitraum vom 22.5.2025 bis 5.10.2025 täglich geöffnet.

Die Kassen sind täglich von 9:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Der Einlass auf das LGS-Gelände ist täglich ab 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich.

Der Verbleib auf dem LGS-Gelände ist bis Einbruch der Dunkelheit gestattet.
Zu Abendveranstaltungen werden die Öffnungs- und Einlasszeiten verlängert. Die Nachtsperrzeit beginnt bei Spätveranstaltungen 30 Minuten nach Veranstaltungsende.

Außerhalb vorstehender Zeiten dürfen sich Personen nur mit gesonderter Erlaubnis der LGS Furth 2025 auf dem LGS-Gelände aufhalten.

7. HAUSRECHT, ZUTRITT, AUFENTHALT, VERHALTEN AUF DEM LANDESGARTENSCHAUGELÄNDE

7.1 LGS Furth 2025 und die von ihr Beauftragten (eigenes Personal, Sicherheits- und Ordnungsdienst sowie sonstige beauftragte Dritte und deren Personal, nachfolgend auch „Aufsichtspersonal“) üben das Hausrecht auf dem LGS-Gelände aus. Deren Anweisungen und Anordnungen ist zwingend Folge zu leisten. Wer gegen diese Hausordnung verstößt, Anordnungen des Aufsichtspersonals, welches das Hausrecht ausübt, oder Gebots- bzw. Verbotsschildern nicht Folge leistet oder in sonstiger Weise störend einwirkt, kann ohne jeden Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes nach pflichtgemäßem Ermessen vom LGS-Gelände verwiesen werden. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, alle aus dem Hausrecht fließenden Rechte gegenüber dem/der Besucher*in wahrzunehmen. Dies umfasst auch den Ausspruch eines Hausverbots.

7.2 Der Zutritt zum LGS-Gelände kann Personen aus wichtigem Grund versagt werden; zudem kann Personen, die sich bereits auf dem LGS-Gelände befinden, aus wichtigem Grund ein Verweis vom LGS-Gelände erteilt werden. Ein wichtiger Grund liegt in einem Verhalten oder Zustand des/der Besucher*in, welches bzw. welcher einen friedlichen und sicheren Ablauf der LGS gefährdet oder für die Mitarbeiter*innen und/oder Besucher*innen einen sonst unzumutbaren oder störenden Zustand darstellt, beispielsweise bei einem verhaltenserheblichen Einfluss von Alkohol oder Drogen, dem Mitführen von Waffen oder anderen gefährlichen oder verbotenen Gegenständen. Besucher*innen, denen der Zutritt zum LGS-Gelände versagt wird, die vom LGS-Gelände verwiesen werden oder gegen die ein Hausverbot ausgesprochen wird, haben keinen Anspruch auf Geldersatz für bereits gelöste Eintrittskarten. Besucher*innen, denen gegenüber ein Verweis oder ein Hausverbot ausgesprochen wurde, haben das LGS-Gelände unverzüglich zu verlassen.

7.3 Die Mitarbeiter*innen des Einlassdienstes und sonstige Aufsichtspersonen sind berechtigt, mitgeführte Taschen, Gepäckstücke und sonstige Behältnisse zur Gefahrenvermeidung nach Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen sowie nach sonstigen verbotenen Gegenständen, die nicht mitgeführt werden dürfen, zu durchsuchen. Das Mitführen folgender Gegenstände ist untersagt („verbotene Gegenstände“): Waffen aller Art und gefährliche Gegenstände, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen benutzt werden können; (Gas-)Sprühdosen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende Substanzen; sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind oder als Wurfgeschoss genutzt werden können; Glasbehälter, Glas-Flaschen, Krüge oder Dosen aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material; Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände; alkoholische Getränke (sofern nicht auf dem LGS-Gelände erworben) und jegliche Art von Drogen; Drohnen (sofern nicht gesondert durch LGS Furth 2025 zugelassen, s. 10.4); Tiere (ausgenommen Hunde, s. 7.5); sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das LGS-Gelände, andere Besucher und/oder Personal des LGS zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen. Die Weigerung, die in 7.3 genannten Gegenstände abzugeben, stellt einen wichtigen Grund im Sinne von 7.2 dar und berechtigt zu den dort geregelten Maßnahmen; gleiches gilt für den Fall, dass eine Durchsuchung nach vorstehendem Satz 1 verweigert wird.

7.4 Der/die Besucher*in ist verpflichtet, auf Dritte, insbesondere andere Besucher*innen, Rücksicht zu nehmen, diese weder zu behindern noch zu belästigen oder zu gefährden. Das Abspielen lauter Musik, der Gebrauch von Tonverstärkern oder Tonwiedergabegeräten ist nicht gestattet. Auch im Übrigen sind sämtliche Lärm- und sonstige Belästigungen zu unterlassen.

7.5. Hunde sind auf dem LGS-Gelände erlaubt, müssen aber unabhängig von Rasse und Größe an der kurzen Leine geführt werden. Pro Besucher*in ist die Mitnahme von max. zwei Hunden gestattet. Da der Gartenschaubesuch für jeden Hund eine besondere Herausforderung bedeutet, ist das Betreten der Gartenschau durch Hundebesitzer*innen-Gruppen (z.B. auch Hundeschulen) grundsätzlich untersagt. Hunde dürfen nicht auf die Spielplätze und in geschlossene Räume mitgenommen werden, auch dann nicht, wenn sie auf dem Arm getragen oder auf andere Art und Weise transportiert werden.
Hundehalter*innen haften für eventuelle Schäden, die durch die Mitnahme des Hundes ihm selbst, der Furth 2025oder Dritten gegenüber entstehen. Hinterlassenschaften müssen umgehend ordnungsgemäß entfernt werden. Hundekotbeutel sind an den Kassen erhältlich.
Hunde, von denen nach Beurteilung der Furth 2025 eine Störung für die Besucher*innen ausgehen kann, oder deren Halter*innen sich nicht an die Anordnungen halten, werden vom Besuch der Landesgartenschau ausgeschlossen. Das Mitführen von Listenhunden der Kategorie 1 und 2 und anderer Tiere ist nicht gestattet. 

7.6 Besucher*innen der Landesgartenschau ist insbesondere nicht gestattet: Die Verrichtung der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen; das Übernachten auf dem LGS-Gelände; das Beschädigen oder Pflücken von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie das Entfernen von Tafeln und Beschilderungen; jegliches Betreten von Bühnen; jegliches Überwinden der Zäune oder sonstiger Vorrichtungen gegen unbefugtes Betreten; die Durchführung von Umzügen und Paraden, anderen demonstrativen Veranstaltungen sowie politischer Bekundungen; das Äußern und Verbreiten von obszönen, anstößigen oder beleidigenden Inhalten sowie sonstiges obszönes, anstößiges, belästigendes oder beleidigendes Verhalten; das Entzünden und Betreiben jeglicher Feuerstellen.

7.7 Das LGS-Gelände ist sauber zu halten. Für die Abfallentsorgung sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Behälter zu benutzen. Jegliche Verunreinigung des LGS-Geländes ist untersagt.

7.8 Das Befahren und Betreten des LGS-Geländes mit Fahrzeugen aller Art, insbesondere mit Kraftfahrzeugen (s. näher 11), Fahrrädern, Rollern und Cityrollern, Inlineskates, Segways und Skateboards ist grundsätzlich nicht gestattet, sofern die Furth 2025 nicht eine ausdrückliche vorherige Zustimmung erteilt hat. Kindern ist die Nutzung von Tretrollern, Laufrädern und Skateboards auf dem LGS-Gelände erlaubt. Vom Verbot ausgenommen sind Rollstühle (auch Elektrofahrzeuge) für Menschen mit Behinderung sowie Pflege-, Dienst- und Rettungsfahrzeuge.

Vom Verbot weiterhin ausgenommen ist die Benutzung von Fahrrädern (BMX-Bikes, Dirtbikes, MTB-Hardtails) Stuntscooter, Inlinern, Rollschuhen, Laufräder, Longboards und Skateboards in den dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Bereichen. Im restlichen LGS-Gelände dürfen diese nur zum Zwecke der Verwendung in den dafür vorgesehenen Bereichen der Jungen Landesgartenschau mit sich geführt werden und müssen im restlichen LGS-Gelände geschoben bzw. getragen werden.

7.9 Der/die Besucher*in darf auf dem LGS-Gelände nur die hierfür ausgewiesenen Wege und Flächen benutzen. Hinweisschilder sind zu beachten.

7.10 Der Aufenthalt auf dem LGS-Gelände und insbesondere die Nutzung von Spielplätzen, Spielangeboten und Bereichen mit geländebedingten Höhenunterschieden erfolgt auf eigene Gefahr. Das Betreten der Gewässer ist strengstens verboten; geschieht dies dennoch, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Eltern und sonstige aufsichtspflichtige Personen tragen die alleinige Sorge für die Erfüllung der gesetzlichen Aufsichtspflicht.

7.11 Das Beklettern von Mauern und Bauwerken sowie Kunstgegenständen ist nicht gestattet.

7.12 Das Baden in und das sonstige Betreten von Gewässern aller Art im und am LGS-Gelände ist für Menschen und Hunde gleichermaßen untersagt.

7.13 Den Anweisungen von Polizei, Rettungsdiensten, Aufsichts- und Kassenpersonal, Sicherheitsbediensteten sowie sonstigem ausgewiesenen Personal der LGS Furth 2025 ist unbedingt Folge zu leisten.

7.14 Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die vorstehenden Regelungen stellen einen wichtigen Grund im Sinne von 7.2 dar und können insbesondere mit dem Verweis vom LGS-Gelände und dem entschädigungslosen Einzug der Eintrittskarte geahndet werden.

8. KINDER UND JUGENDLICHE

Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren haben nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson, die im Besitz einer gültigen Eintrittskarte ist, Zutritt auf das LGS-Gelände. Diese hat für die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen Sorge zu tragen. Sie dürfen auf dem LGS-Gelände nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Dies gilt auch für das Kinder-Mitmachprogramm; auch in diesem Fall liegt die Aufsichtspflicht allein bei der volljährigen Aufsichtsperson. Die LGS Furth 2025 übernimmt keine Haftung.

9. GEWERBLICHE TÄTIGKEITEN, AUFZEICHNUNGEN

9.1 Jegliche gewerbliche Tätigkeit auf dem LGS-Gelände einschließlich des Verkaufs und der Präsentation von Waren und Leistungen aller Art sowie Werbemaßnahmen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der LGS Furth 2025 zulässig. Die schriftliche Zustimmung ist bei Ausübung der gewerblichen Tätigkeit auf dem LGS-Gelände mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.

9.2 Leistungen durch Dritte erfolgen, auch soweit sie aufgrund Gestattung seitens der Furth 2025 erbracht werden, durch diese Dritten selbstständig und in eigener Verantwortung. Durch die Inanspruchnahme solcher Leistungen Dritter entstehen keine vertraglichen Beziehungen des/der Besucher*in zur Furth 2025 oder Ansprüche gegen diese.

9.3 Es ist nicht gestattet, auf dem LGS-Gelände für eigene oder fremde Zwecke zu werben. Die werbliche Erscheinung
einzelner Partner*innen sowie Drittpartner*innen ist mit der Furth 2025 abzustimmen und bedarf einer gesonderten Genehmigung.

9.4 Jegliche Anfertigung von Fotografien sowie Aufzeichnung in Bild und Ton auf dem LGS-Gelände für gewerbliche oder kommerzielle Zwecke ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Furth 2025 erlaubt. Sämtliche Drohnenflüge und -Aufnahmen müssen vorab von der Presseabteilung der Furth 2025 genehmigt werden. Die allgemeinen Vorgaben zur Nutzung von Drohnen sind zu beachten.

9.5 Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Anhänger u.ä. sowie Hindernisse jeglicher Art auf dem LGS-Gelände werden zu Lasten des Halters oder des/r Eigentümer*in/Besitzer*in ohne vorherige Unterrichtung von der Furth 2025 kostenpflichtig entfernt.

9.6 Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über die Veranstaltung, sowie für Presse, Funk, Social Media und andere Medien kann es vorkommen, dass LGS Furth 2025, Ausstellungspartner der LGS Furth 2025, von LGS Furth 2025 beauftragte Dritte und/oder unabhängige Journalisten Bild und/oder Bildtonaufnahmen von der Veranstaltung erstellen und diese für die Berichterstattung über die Veranstaltung vervielfältigen, öffentlich zugänglich machen oder in sonstiger Art und Weise verbreiten. Soweit Besucher*innen auf solchen Bildern und/oder Bildtonaufnahmen im Hintergrund zu erkennen sind, erfolgt die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, wobei die berechtigten Interessen in der Berichterstattung über die Veranstaltung liegen, sowie gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG.

10. VERANSTALTUNGEN, PROGRAMMÄNDERUNGEN, EINSCHRÄNKUNGEN DES ZUTRITTS

10.1 Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei Veranstaltungen Tontechnikanlagen eingesetzt werden und eine elektro-/elektronisch-akustische Verstärkung stattfinden kann.

10.2 Ankündigungen von über den reinen LGS-Eintritt hinausgehenden Veranstaltungen und Programmpunkten im Rahmen der LGS sind stets unverbindlich und begründen keinen Anspruch der Besucher*innen auf deren Durchführung. Die Furth 2025 ist, auch wenn diese im Gartenschaueintrittspreis enthalten sind, berechtigt, Veranstaltungen und Programmpunkte örtlich und zeitlich zu verlegen bzw. ausfallen zu lassen. Ersatz- oder sonstige Ansprüche des/r Besucher*in werden durch eine solche Verlegung bzw. einen solchen Ausfall von Veranstaltungen und Programmpunkten nicht begründet.

10.3 Die Furth 2025 ist berechtigt, Bereiche des LGS-Geländes ganz oder teilweise zu sperren oder den Zutritt zu diesen zu beschränken. Durch solche Sperrungen oder Zutrittsbeschränkungen werden Ersatz- oder sonstige Ansprüche der Besucher*innen nicht begründet.

11. EINFAHRTSREGELUNGEN

11.1 Das Befahren des LGS-Geländes mit Kraftfahrzeugen ist verboten.

11.2 Ausnahmen gelten für Elektromobile und -rollstühle im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV), sofern der/die jeweiligen Besucher*in hierauf aus medizinischen Gründen (z.B. auf Grund einer (Geh-)Behinderung) angewiesen ist.  Das Befahren des LGS-Geländes ist vorab bei den Mitarbeiter*innen des Einlassdienstes oder sonstigen Aufsichtspersonen anzumelden und die entsprechenden Nachweise für die erforderliche Nutzung des Gefährts vorzulegen. Die Mitarbeiter*innen des Einlassdienstes und sonstigen Aufsichtspersonen können die Zufahrt verweigern, wenn hierfür berechtigte Gründe bestehen. Für die Nutzung der Gefährte gelten auf dem gesamten LGS-Gelände sinngemäß die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die auf dem gesamten LGS-Gelände zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger*innen haben absoluten Vorrang und dürfen in keiner Weise behindert oder gefährdet werden.

12. HAFTUNG; FUNDGEGENSTÄNDE

12.1 Der Aufenthalt auf dem LGS.-Gelände erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden haftet die Furth 2025  und/oder ihre Erfüllungsgehilf*innen nur dann, wenn sie oder eine/r ihrer Erfüllungsgehilf*innen eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Furth 2025 oder eines/einer gesetzlichen Vertreter*in oder eine/n ihrer Erfüllungsgehilf*innen zurückzuführen ist. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung die Kundin / der Kunde / Besucher*in regelmäßig vertraut. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

12.2 Vorstehende Haftungsregelungen gelten für vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Verwenderin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines/r gesetzlichen Vertreter*in oder eines/r Erfüllungsgehilf*in der Verwenderin beruhen.

12.3 Besucher*innen haften nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

12.4 Die LGS Furth 2025 schließt jegliche Haftung für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände aus.

12.5 Fundgegenstände sind an den Kassen abzugeben. Nach einer Frist von max. drei Tagen wird die LGS Furth 2025 Fundsachen gemäß § 965 BGB an die zuständige Behörde (örtliches Fundbüro) weitergeben. Der Finder verzichtet bei der Abgabe des Fundgegenstandes auf etwaige Ansprüche wie z.B. Finderlohn. Sollte er diese Ansprüche geltend machen wollen, so ist der Fundgegenstand direkt im Fundbüro Furth im Wald abzugeben.

13. ERFÜLLUNGSORT, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

Erfüllungsort ist Furth im Wald. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Hausordnung & AGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser Hausordnung & AGB ergeben, ist Cham, es sei denn, die Kundin/der Kunde/Besucher*in ist Verbraucher.

14. ERGÄNZUNGEN UND ÄNDERUNGEN

LGS Furth 2025 ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverhältnissen berechtigt, diese Hausordnung & AGB und/oder die Preisliste mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für die Kundin / den Kunden / Besucher*in zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden der Kundin / dem Kunden /  Besucher*in schriftlich oder – wenn die Kundin / der Kunde / Besucher*in sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn die Kundin / der Kunde / Besucher*in nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt LGS Furth 2025 hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch der Kundin / des Kunden /  Besucher*in ist an die Kontaktadresse (15.4) zu richten.

15. SCHLUSSBESTIMMUNG

15.1 Sollten einzelne Klauseln dieser Hausordnung & AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser Hausordnung &AGB.

15.2 Die EU bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

15.3 LGS Furth 2025 nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).

15.4 Kontaktdaten:

Furth im Wald 2025 gGmbH

Dr. Adam-Voll-Straße 1 (Haus C)

93437 Furth im Wald

T + 49 9973 805 33-0

 

Fragen zum Ticket:

T +49 351 307080-10

hilfe@etix.de